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Shared Office
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung Coworking-Space „innospace“
und die Vermietung dessen Räumlichkeiten
§ 1 Allgemeines
(1) Anbieter der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beschriebenen Leistungen ist die innofabrik GmbH, Fritz-Karl-Henkel-Straße 13, 67454 Haßloch („innospace“).
(2) innospace ist ein Coworking Space Anbieter mit dem Ziel Personen zu vernetzen und den Aufbau einer Community für innovative Geschäftsideen zu fördern. Zu diesem Zweck bietet innospace Räume und Events an, welche Personen und Unternehmen („Mitglieder“, „Coworker“ und "Booker") zum Arbeiten, für Events und zur gezielten Vernetzung miteinander nutzen können. Sofern individualvertraglich nicht anders geregelt und vereinbart, gelten ausschließlich die Regelungen dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nicht, sofern solche allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von innospace ausdrücklich und in Schriftform akzeptiert wurden.
(3) Das Angebot richtet sich primär an Unternehmerinnen und Unternehmer, kann aber auch von Privatkunden genutzt werden. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) innospace schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Mitglieds sonst betreffender Vorgaben. Ausschließliche Raumüberlassung und/oder Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) innospace schließt mit seinen Mitgliedern einen Mitgliedschaftsvertrag zu den hier niedergeschriebenen Bedingungen ab. Die Mitglieder haben die Möglichkeit weitere Leistungen von innospace oder Dritten durch den Abschluss gesonderter Vereinbarungen oder Buchungen in Anspruch zu nehmen.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages hängt nicht vom Umfang der tatsächlichen Nutzung ab. Eine Mitgliedschaft ist personengebunden und deren Leistungen nicht übertragbar. Das Mitglied ist im Gegenzug zur Entrichtung einer Mitgliedsgebühr verpflichtet.
(3) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die im gewählten Tarif enthaltenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Hier gelten die separat angegebenen Tarife/Preise auf www.innospace-hassloch.de
(4) Die Nutzung der Räumlichkeiten kann durch innospace zweitweise eingeschränkt werden, z.B. bei teilweiser oder kompletter Nutzung auf Grund einer internen Veranstaltung oder einer Vermietung der Fläche oder Teilflächen im Coworking Space. Dies führt zu keiner Minderung der vereinbarten Entgelte für die Mitgliedschafen.
(5) Die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes oder eines Lieblingsarbeitsplatzes kann nicht gewährleistet werden und hängt von der Auslastung ab.
(6) Das Mitglied ist berechtigt, betriebsfremde Personen und solche Personen, die nicht ebenfalls Nutzer des Coworking Space sind, den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Coworking Space zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Nutzers (z.B. Empfang von Kunden) geschieht.
(7) Sofern Gäste Arbeitsplätze nutzen ist für diese vorab ein Tageszugang zu buchen. Eine Nutzung von Arbeitsplätzen durch nicht registrierte Gäste ist unzulässig.
(8) Erfolgt eine Nutzung von Arbeitsplätzen oder Meetingräumen ohne vorherige Buchung, wird diese nachträglich mit 50% Aufschlag berechnet. Die Nutzung eines Shared Offices ist ausschließlich im Umfang der gebuchten Personenanzahl zulässig. Werden Arbeitsplätze eigenständig eingerichtet (z. B. zusätzliche Schreibtische, Technik etc.), gelten diese als vollständig kostenpflichtig und werden gemäß Preisliste, im ersten Monat mit 50% Aufschlag, abgerechnet. Nicht genehmigte Erweiterungen können zurückgebaut werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Service- und Nutzungsentgelte sind spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Zahlungseingang auf dem Konto von innospace.
(2) Servicekosten für zusätzliche Services stellt innospace dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung.
(3) Mitgliedsbeiträge und dazugehörige Zusatzleistungen bezahlt das Mitglied mittels der im Checkout-Prozess gewählten Zahlungsart (z.B. Kreditkarteneinzug). Die Abwicklung der Zahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit Stripe Inc. - einem internationalen Anbieter für bargeldlose Zahlungen, dessen Bedingungen entsprechend gelten. Im Zusammenhang mit der Datenerhebung zur Durchführung der Zahlungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Stripe entsprechend, die unter https://stripe.com/de/privacy nachgelesen werden können.
(4) Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erfolgt wiederkehrend so lange bis die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Das Mitglied ist für die Deckung seines Kontos verantwortlich. Änderungen, die sein Zahlungsmittel betreffen, teilt das Mitglied innospace unverzüglich mit. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch innospace verursacht wurde.
§ 4 Mitgliedschafts-Modelle
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von innospace ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, der Gemeinschaftsküche, der WCs, die Bereitstellung von Besprechungsräumen, eines Seminarraums und der Meeting- und Telefonkabinen.
(2) Die Coworking-Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Sessel, Strom, WLAN, Display.
i. Einzeltickets
(1) Einzeltickets können nach ihrer Entwertung ausschließlich an einem Stück und nicht zeitlich gestückelt verwendet werden. Auch bei nicht vollständiger Nutzung innerhalb des Nutzungszeitraums kann das Ticket nicht außerhalb dieses Zeitraums weitergenutzt werden. Einzeltickets können an einem beliebigen Tag während der Öffnungszeiten genutzt werden. Einzeltickets sind einmalige Buchungen und verlängern sich nicht automatisch.
(2) Die angebotenen Arten der Einzeltickets können der Website www.innospace-hassloch.de entnommen werden.
ii. Monatstickets
(1) Jeder Mieter ist berechtigt, einen Platz, welchen er nach Verfügbarkeit und Belegung in den Räumlichkeiten frei wählen kann, als Arbeitsplatz zu nutzen. Je nach vertraglich abgeschlossenem Paket erhält der Mieter Anspruch
• auf die exklusive Nutzung eines festgelegten abgetrennten Büroraums,
• auf die exklusive Nutzung eines festgelegten Schreibtisches,
• auf die Nutzung eines freien Arbeitsplatzes nach Wahl. Für die Wahl der freien Arbeitsplätze gilt, dass insofern nicht anders gekennzeichnet, auch jeder fix zugewiesen Arbeitsplatz (Schreibtisch und Büroraum) zur Verfügung stehen, wenn der jeweilige Coworker nicht anwesend ist.
(2) Die angebotenen Arten der Monatstickets können der Website www.innospace-hassloch.de entnommen werden.
iii. Virtuelles Büro
(1) Das Virtual Office Paket beinhaltet explizit nur folgende Leistung. Um die Leistungen aus den Coworking-Paketen (Meetingraum oder Büro-Arbeitsplatz) in Anspruch zu nehmen, muss entweder ein Tagesticket, ein entsprechender Monatstarif oder der Meeting-Raum einzeln gebucht werden.
• Ladungsfähige Postanschrift
• Postservice: Benachrichtigung bei Posteingang und wöchentliches Öffnen und Scannen der Briefe. Das Volumen ist auf 25 Seiten bzw. 10 Briefe pro Monat begrenzt. Für extra Leistungen wird verrechnet (netto): 1,90 € pro gescannte Seite.
• Paketannahme nur nach Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.
(2) Nach Vertragsende gilt:
• Post wird maximal 3 Monate nach Wirksamkeit der Kündigung aufbewahrt.
• Der Nutzer ist verpflichtet, unverzüglich einen Nachsendeauftrag einzurichten.
• Mit Vertragsende ist innospace berechtigt:
o die Annahme von Postsendungen zu verweigern oder ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu berechnen
o Bei unbefugter Weiternutzung der Geschäftsadresse über das Vertragsende hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € pro Monat zu berechnen.
o Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Zusatzleistungen
(1) Die Buchungen der Zusatzleistungen erfordert mindestens eine aktive Mitgliedschaft.
(2) Je nach Zeitpunkt der Buchungen behält sich der Anbieter vor, das Angebot an Zusatzdienstleistungen zu reduzieren.
(3) innospace bestimmt Entgelt, Art, Umfang und Nutzungsbedingungen dieser zusätzlichen Leistungen. Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von solchen Zusatzleistungen nur dann enthalten, wenn dies bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Werden an die Mitglieder und Coworker gerichtete zusätzliche Leistungen von Dritten erbracht, ist Anbieter dieser Leistungen ausschließlich der Dritte. Dies gilt auch dann, wenn die Buchung und/oder die Abrechnung der zusätzlichen Leistung über innospace erfolgt. innospace haftet gegenüber dem Mitglied nicht für Pflichtverletzungen oder sonstige schadensbegründende Handlungen des Dritten, soweit nicht ein eigenes Verschulden von innospace vorliegt. Ist letzteres der Fall, gelten die Vorschriften über die Haftungsbeschränkung nach Maßgabe dieser AGB.
i. 24/7-Zugang
(1) Mit dem „24/7-Zugang“ besteht durch gesonderte Vereinbarung die Möglichkeit den Coworking Space auch über die Öffnungszeiten hinaus zu nutzen.
(2) Dafür muss die Mitgliedschaft mindestens 1 Monat aktiv gewesen sein und der Coworking Space regelmäßig genutzt worden sein.
ii. Spind
(1) Ein Spind kann zur Verwahrung persönlicher Dinge und Arbeitsmaterialien genutzt werden.
(2) Es dürfen keine gefährlichen oder verderblichen Gegenstände darin gelagert werden.
(3) innospace haftet nicht für die darin gelagerten Gegenstände.
(4) Spindfächer können monatlich angemietet werden. Die Bezahlung erfolgt jeweils zu Beginn der Laufzeit.
(5) Nach Beendigung der Miete ist das Spindfach umgehend zu leeren und alle überlassenen Schlüssel und Schlösser müssen zurückgegeben werden.
iii. Geschäftsadresse
(1) Durch Abschluss einer schriftlichen Zusatzvereinbarung kann die Geschäftsadresse des innospace durch ein Mitglied als Geschäftsadresse des eigenen Unternehmens genutzt werden.
(2) Alle Details insbesondere die Art und den Umfang der Nutzung sowie das zu zahlende Entgelt regelt die schriftliche Zusatzvereinbarung.
§ 6 Inklusivleistungen
i. Internetnutzung
(1) innospace stellt dem Mitglied einen Zugang zum Internet bereit.
(2) Das Mitglied ist für die Handlungen bei der Internetnutzung allein verantwortlich und unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen.
(3) Das Mitglied wird dafür sorgen, dass sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen.
(4) Sollte innospace wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird das Mitglied innospace insoweit freistellen.
(5) Der zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Innospace hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens innospace dar.
(6) Dem Mitglied ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und einer verminderten Bandbreite kommen kann.
(7) Dem Mitglied ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird das Mitglied den zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen.
(8) Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, den Zugang zum Internet durch Firewalls oder andere technische Maßnahmen abzusichern, und dass das Mitglied für die Sicherheit seiner Arbeitsgeräte und Daten selbst verantwortlich ist.
(9) Nicht verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn innospace der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von innospace zu beeinträchtigen.
ii. Strom, Heizung, Wasser
(1) innospace stellt Wasser, Heizung und Strom aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung. Das Mitglied wird im Falle einer Haftung von innospace bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie innospace nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Das Mitglied hat einen Schaden unverzüglich innospace schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Die Stromnutzung ist nur für die Arbeitsgeräte (Laptop, Tablet, Smartphone) der Coworker gedacht. Die Nutzung weiterer Geräte, z.B. eigener Drucker, ist nur nach schriftlicher Zustimmung erlaubt.
iii. Nutzung der Besprechungsräume, Seminarraum & Telefonkabinen
(1) Die Räume stehen allen Nutzern zu gleichen Teilen nach dem Fair-Use-Prinzip zur Verfügung. Richtwert wäre hier 1h täglich bzw. nach Verfügbarkeit. Eine darüberhinausgehende Nutzung muss mit innospace abgestimmt werden.
iv. Wasser, Tee- und Kaffee
(1) Wasser, Tee und Kaffee inklusive (fairuse).
§ 7 Vertragsschluss & Buchungsbedingungen
(1) Mit der vom Kunden veranlassten und von innospace akzeptierten Buchung eines Tarifs kommt ein Vertrag zu dem vom Kunden gewählten Tarif zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich per E-Mail, über die Website oder vor Ort. Es steht innospace frei, Buchungen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Sämtliche Leistungen können erst nach Abschluss des Kauf- oder Mitgliedschaftsvertrages in Anspruch genommen werden.
(3) Mitglieder können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften („Unternehmen“) können ebenfalls Mitglieder werden, indem sie bei Abschluss eine Person benennen, welche die Leistungen in Anspruch nehmen soll. Sollen mehrere Personen eines Unternehmens Mitglied werden, muss die entsprechende Anzahl Mitgliedschaften online abgeschlossen werden. Die Annahme dieser AGB durch den Vertragsschluss mit dem Unternehmen gelten gleichermaßen für die vom Unternehmen genannte Person und das Unternehmen verpflichtet sich jede Person, die Leistungen aus der Mitgliedschaft in Anspruch nimmt über den Inhalt dieser AGB sowie der Datenschutzbestimmungen aufzuklären.
(5) Mit der Buchung versichert der Kunde, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
(6) innospace ist berechtigt die Identität des Kunden, insbesondere bei seinem ersten Besuch im Coworking Space durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
(7) innospace kann Buchungen jederzeit ändern. Dabei muss innospace den Kunden spätestens 3 Arbeitstage vor dem gebuchten Datum darüber in Kenntnis zu setzen und ihm statt der ursprünglich gebuchten Räumlichkeiten und/oder sonstigen Leistungen gleichwertige alternative Räumlichkeiten bzw. Leistungen anbieten. Lehnt der Kunde die alternativen Räumlichkeiten bzw. Leistungen ab, gilt die Buchung als storniert. In diesem Fall fallen für den Kunden keine Stornierungsgebühren an.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, den das Mitglied als Beginn der Mitgliedschaft bei der Buchung auf der Website von innospace ausgewählt hat (hilfsweise der Buchungstag selbst). Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für die Dauer von einem Monat abgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mindestens 2 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde. Die Kündigung durch das Mitglied kann in Textform, demnach durch entsprechende Erklärung per E-Mail oder schriftlich per Post erfolgen.
(3) Das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.
(4) Ein wichtiger Kündigungsgrund für innospace liegt insbesondere vor, wenn:
a) Der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Tarifentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist;
b) Der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise erheblich schuldhaft verletzt, insbesondere bei unbefugter Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte oder beim Nutzen der Räumlichkeiten für private Zwecke.
(5) Mit der Wirksamkeit der Kündigung entfallen alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag.
(6) Sämtliche dem Mitglied ausgehändigten Schlüssel, der Mitgliedsausweis sowie ausgeliehene Gegenstände sind zum Ende der Mitgliedschaft zurückzugeben.
(7) Der Kunde ist verpflichtet die Büroräume, Möbel und Einrichtungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einem vertraglich einwandfreien, vollständigen und nutzbaren Zustand zurückzugeben. Alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumen und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen sind vom Kunden vollständig zu ersetzen.
(8) Übergibt der Kunde das Büro und/oder den Arbeitsplatz nach Vertragsende nicht rechtzeitig, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen, insbesondere solche Verzugsschäden, die aus einer fehlgeschlagenen oder verzögerten Anschlussnutzung resultieren, auch wenn diese den Betrag des Nutzungsausfalls übersteigen.
(9) Alle mitgebrachten Gegenstände sind vom Kunden nach Ende der vereinbarten Nutzung unverzüglich zu entfernen. Andernfalls kann der Anbieter weitere Nutzungsgebühren in Rechnung stellen.
§ 9 Verhaltensregeln
(1) Mitglieder und Coworker befolgen in den Räumlichkeiten von innospace sowie während Veranstaltungen die jeweils aktuell gültige Hausordnung bzw. Nutzungsordnung von innospace.
(2) Das anwesende Personal ist berechtigt Mitgliedern und Coworkern Weisungen zu erteilen, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Coworking-Bereichs, von Veranstaltungen oder sonstiger Leistungen von innospace oder Dritten, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung oder Nutzungsordnungen notwendig sind. Die Mitglieder und Coworker folgen den Anweisungen des jeweils für die Räumlichkeiten oder Veranstaltungen zuständigen Personals von innospace.
(3) Nutzer verpflichten sich, andere Nutzer bei der Nutzung des Angebotes im Zusammenhang mit Mitgliedschaft oder Coworking nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel das Unterlassen von längeren Telefonaten in für ruhiges Arbeiten reservierten Bereichen, laute Unterhaltungen oder sonstige unangebrachte akustische oder visuelle Störungen.
(4) innospace behält sich das Recht vor, Mitglieder im Falle sittenwidriger, anstößiger, gesetzeswidriger oder allgemein geschäftsschädigender Handlungen abzumahnen, des Geländes zu verweisen und im Falle wiederholter Handlung diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen.
(5) Strafbare Handlungen wird innospace umgehend zur Anzeige bringen.
(6) Untersagt sind insbesondere folgende Tätigkeiten:
• Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam oder sonstiger Arten von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
• Bereitstellung, Download oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, das Mitglied ist Rechteinhaber oder besitzt die Nutzungs- und Verwertungsrechte;
• Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
• Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mitgliedern, ohne deren Zustimmung; Angaben von falschen Identitätsdaten;
• Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, volksverhetzenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten oder sonstige Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Verletzung der Bestimmungen zum Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht).
• Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur;
§ 10 Haftung
(1) Das Betreten und Nutzen der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. innospace übernimmt keinerlei Haftung.
(2) Mitglieder und Coworker haben von ihnen genutzte Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Sie haften für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde. innospace haftet gegenüber den Mitgliedern und Unternehmen im Rahmen dieses Vertrages lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Verschulden oder das ihrer Erfüllungsgehilfen. Insbesondere haftet innospace nicht auf Ersatz für in den Coworking-Räumen abhandengekommene Wertgegenstände von Nutzern.
(3) Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass die Coworking-Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. innospace übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
(4) innospace übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Schäden jeder Art von Gegenständen. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(5) innospace übernimmt keine Haftung bei Schäden infolge Computerkriminalität (zB. Hacking) oder sonstige Schäden, die aus der Verwendung seiner Datenübermittlungssysteme, wie Internetzugang, WLAN etc. entstehen.
(6) innospace übernimmt keine Haftung für nicht zugestellte Postsendungen oder sonstige Versäumnisse bezüglich der Anlieferung von Post oder Paketen.
(7) innospace übernimmt keinen Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
(8) innospace steht neben dem Retentionsrecht gemäß Art. 268 OR das Recht zu, vom Nutzer mitgebrachte Gegenstände so lange zurückzubehalten, bis der Nutzer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
(9) Können die Räumlichkeiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Mitglieds liegen, vorübergehend nicht benutzt werden, haftet der Kunde gegenüber dem Anbieter für die entgangenen Umsätze und für weitere Folgekosten.
(10) Das Mitglied haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen (z.B. externe Caterer), Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermäßigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur des Anbieters sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar von innospace. innospace kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Reinigung dem Mitglied in Rechnung stellen.
(11) Störungen und Ausfälle der Infrastruktur, die im Einflussbereich des Anbieters liegen, werden so schnell wie möglich behoben. Der Anbieter ist in Fällen höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
(1) innospace ist berechtigt Reparaturen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und Erweiterung des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Frist in Abstimmung mit dem Kunden durchzuführen.
(2) Besteht Gefahr im Verzug, bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Frist. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall jederzeit zugänglich zu halten und bei Bedarf sofort zu evakuieren. Bei Zuwiderhandlungen gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu dessen Lasten (z.B. Wiederbeschaffungskosten, Verzugsschäden).
(3) Bauliche Veränderungen durch die Mitglieder dürfen nicht vorgenommen werden.
(4) Das Aufstellen oder Montieren von mitgebrachten Möbeln, Geräten (z.B. elektrische Heizgeräte, Mikrowellen) und Gegenständen, sowie jegliche baulichen Veränderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von innospace gestattet und müssen den gängigen Sicherheitsvorschriften gerecht werden.
§ 12 Bargeldlose Zahlung
(1) innospace bietet im Coworking Space auch bargeldlosen Zahlungsverkehr an und ist berechtigt sein Angebot auf andere Produkte und Leistungen auszuweiten. Dies bedeutet, dass alle oder einzelne Produkte und Leistungen, die innospace den Mitgliedern und Coworkern zusätzlich anbietet, ausschließlich über ein von innospace zu bestimmendes bargeldloses Zahlungsmittel in Anspruch genommen werden können. Beispiel für solch ein bargeldloses Zahlungsmittel sind der PayPal QR-Code und die Sumup Kartenzahlung.
§ 13 Hausordnung
(1) innospace ist berechtigt, eine für die Mitglieder und Coworker verbindliche Hausordnung für seine Coworking Spaces, Büros und Event-Flächen sowie Nutzungsordnungen für Veranstaltungen von innospace aufzustellen. Haus- und Nutzungsordnungen enthalten insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Flächen und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder und Coworker.
(2) Die jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen werden auf der Website von innospace bekannt gegeben.
(3) Für Gäste von Mitgliedern und Coworkern gelten die Bestimmungen der Gästeordnung als Bestandteil der Hausordnung.
(1) Es ist dem Mitglied untersagt, ihm von innospace ausgehändigte Schlüssel, elektronische Türöffner und Mitgliederausweise zu vervielfältigen oder an andere Personen weiterzugeben.
(2) Bei Verlust ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Wertes pro verlorenem Schlüssel bzw. pro verlorener Mitgliedskarte zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(3) Der Eingangsbereich des Gebäudes sowie alle Gemeinschaftsflächen und die für Coworking zugänglichen Bereiche werden kameraüberwacht. Ebenso werden im Schließsystem personenbezogene Daten gesammelt. Diese Erhebungen erfolgen i.S.d. A 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie der Ausübung des Hausrechts, die Vermeidung von Straftaten sowie der Beweissicherung bei Straftaten. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden sie nach dieser Frist gelöscht.
(4) innospace erfasst die Anwesenheit der Nutzer in den Räumen durch eigenständige Anmeldungen der Nutzer im WLAN, das Anmeldesystem von innospace und im Rahmen der Zugangskontrolle. Im Rahmen der Nutzung des WLANs wird durch ein Firewallsystem aufgezeichnet, welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zur Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 40 Tagen gelöscht.
§ 15 Datenschutz
(1) innospace speichert und verarbeitet Daten, die im Zusammenhang mit und zur Durchführung von Mitgliedschaften und Ticketbuchungen anfallen und bei denen es sich auch um personenbezogene Daten handeln kann. Dies geschieht im rechtlich zulässigen Umfang und unter Einhaltung größter Sorgfalt und wie in der Datenschutzerklärung von innospace beschrieben.
(2) Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum von innospace und müssen vertraulich behandelt werden. Jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich jegliche ihm im Zuge der Nutzung des Coworking Spaces zufällig bekannt gewordene Unternehmensgeheimnisse, Informationen über Technologien, Kunden, Projekte, Pläne, Finanzen etc. anderer Nutzer des Coworking Space bei sonstiger Schadenersatzpflicht vertraulich zu behandeln.
(4) Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeiten in der Umgebung des Coworking-Spaces ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der BDSG und der EU-DSGVO selbst verantwortlich.
§ 16 Bildrechte
(1) Das Mitglied erkennt an, dass innospace zum Zweck der Eigenwerbung Foto-oder Videoaufnahmen des Coworking Space in beliebigen Medien verwenden kann. Innospace wird vorab die mündliche Zustimmung jedes dargestellten Nutzers einholen, der diese ohne Angabe von Gründen verweigern kann.
(2) Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person erfolgt immer im in Einvernehmen mit den jeweiligen Nutzern.
§ 17 Spezifische Mietbedingungen für die Vermietung von Meeting- und Seminarräumen
(1) Gegenstand ist das Bereitstellen von Räumlichkeiten oder definierten Teilflächen zur temporären Nutzung, insbesondere für Sitzungen, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen.
(2) Der Umfang der im Miet- bzw. Grundpreis enthaltenen Leistungen ergibt sich, soweit keine anderen schriftlichen Abreden getroffen wurden, aus dem jeweils aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis auf der Website www.innospace-hassloch.de. Weitere Leistungen werden in der Bestätigung bzw. Rechnung separat mit Kostenangabe ausgewiesen.
(3) Für Veranstaltungen ab 1 Ganztag ist eine Anzahlung von mind. 25% der Raummiete inkl. Zusatzleistungen (exkl. Catering) mit der Bestätigung der Buchung fällig. Unabhängig von der Mietdauer kann ein Depot verlangt werden.
(4) Die Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering) ist vor Mietantritt zu begleichen.
(5) Die Schlussabrechnung mit Catering sowie allfälligen kurzfristigen Zusatzleistungen ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
(6) Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per Mail oder per Post erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung im Buchungssystem werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
• Bis 4 Wochen vor Mietantritt: 25% der Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering)
• Bis 2 Wochen vor Mietantritt: 50% der Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering)
• Später: 100% der Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering).
• Sollte der Kunde den Anbieter beauftragt haben, weitere externe Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden allfällige Stornierungsgebühren gemäß den Stornobedingungen der jeweiligen Dienstleister direkt an den Kunden weiterverrechnet.
• Zusätzlich sind vom Kunden allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte, dem Anbieter angefallene Aufwendungen und Kosten zu vergüten.
(7) Für Catering-Komponenten sind folgende Fristen zu beachten: Die finale Teilnehmerzahl muss bis spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben werden. Die gleiche Frist gilt für Stornierungen.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere wenn:
• eine allfällig verlangte Anzahlung bzw. Depot nicht fristgerecht geleistet wird;
• infolge höherer Gewalt weder die gebuchten Räumlichkeiten noch Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können;
• der Kunde oder die Teilnehmer an einer Veranstaltung die Hausordnung verletzen;
• durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist;
• durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kunden des Anbieters oder des Geschäftsbetriebs des Anbieters zu befürchten ist;
• der Kunde die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters einem Dritten überlässt (z.B. Unter- oder Weitervermietung).
§ 18 Änderung der Allgemeinen AGB
(1) innofabrik ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dies betrifft insbesondere Art und Leistungsumfang der Mitgliedschaft, der Einzeltickets und Modelle, die Vorschriften zu den Vertragslaufzeiten sowie der Begründung und der Beendigung des Vertrags. Wichtige Gründe können gesetzliche Änderungen oder solche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein, die Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln oder die Änderung der Marktverhältnisse, die die Leistungen von innofabrik betreffen.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail bekannt gegeben und besonders darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs durch das Mitglied wirksam werden. Einer solchen Änderung oder Ergänzung kann binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, z.B. schriftlich oder per E-Mail widersprochen werden.
(3) Des Weiteren ist innofabrik berechtigt, die jeweiligen Preise für Einzeltickets, Modelle und Mitgliedschaften maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, der Beschaffungspreise oder anderer vergleichbarer sich veränderter Umstände anzupassen. In diesen Fällen werden die Mitglieder in Textform informiert.
§ 19 Widerrufsbelehrung
i. Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied innospace mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
ii. Folgen des Widerrufs
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat innospace alle Zahlungen, die innospace vom Mitglied oder Coworker erhalten hat, einschließlich etwaiger Liefer- oder Servicekosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei innospace eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet innospace dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Eingabe der Zahlungsdaten für den Mitgliedsbeitrag ursprünglich angegeben wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird innospace wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat das Mitglied gewünscht, dass die Leistungen, also die Mitgliedschaft während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat das Mitglied innospace einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem innospace von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Jegliche Nutzung der durch innofabrik angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und dem Coworking unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt auch bei der Nutzung oder Registrierung von Nutzern aus anderen Ländern als Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist 67454 Haßloch.
Stand: 17.10.2023
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die innospace diese Website bereitstellt.